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AGBs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webnologic Internet Systems
für vertragliche Vereinbarungen mit Gebietskörperschaften über die Bereitstellung von CityGuide Produkten bezogen auf das Körperschaftsgebiet

 

 
    1. Geschäftsbedingungen als Vertragsklausel
 
 
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Webnologic Internet Systems (im folgenden WIS) geschlossenen Verträge bezüglich der Bereitstellung von CityGuide Produkten. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für laufende Geschäftsbeziehungen und alle künftigen Vertragsabschlüsse mit dem jeweiligen Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
Entgegen stehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für WIS unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch WIS.
 
 
    2. Vertragsschluss
 
 
    WIS bietet so genannte CityGuide Produkte an. Hierbei handelt es sich um die Erfassung von Gebietskarten und Stadtplänen in digitaler Form. Die Erfassung erfolgt in verschiedenen Versionen bzw. auf unterschiedlichen Datenträgern, die entsprechenden Versionen und Datenträger können durch den Auftraggeber individuell im gesamten oder einzeln bzw. als individuelles Paket erworben werden. Die im Rahmen der Vertragsverhandlungen durch WIS abgegebenen Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich anders erklärt, zunächst freibleibend. Eine Bestellung des Auftraggebers gilt erst dann als angenommen, wenn durch WIS eine Auftragsbestätigung erfolgt ist.
 
 
    3. Lieferfristen
 
 
    Sofern WIS in einem Angebot an den Auftraggeber Lieferfristen aufgenommen hat, sind diese nicht als Garantiefristen zu verstehen. Sollte die in einem Angebot enthaltene Frist nach Auftragsvergabe ablaufen, ist der Auftraggeber berechtigt, angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurück treten kann.
 
 
    4. Lieferung/Abnahme
 
 
    Die Lieferung der Daten kann wahlweise auf Datenträger (beispielsweise CD-Rom oder DVD), oder über FTP (File Transfer Protokoll) erfolgen. Die Lieferung über FTP ist zusätzlich zu vergüten nach Absprache mit WIS, ferner ist der Auftraggeber gehalten, bei Lieferung bei FTP WIS einen Zugang auf dem Server des Auftraggebers zu gewährleisten.
 
Wahlweise kann auf Wunsch auch eine Lieferung über die Internetseite www.cityguide-partner.com ebenfalls nach vorheriger Absprache und bei zusätzlicher Vergütung erfolgen.
 
Lieferungen von WIS gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Lieferung Mängel schriftlich rügt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
 
 
    5. Zusätzliche Serviceverträge
 
 
    Die Angebote von WIS an die Auftraggeber beinhalten technischen Support zu den gelieferten Waren über Telefon oder E-Mail für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung.
 
Im Anschluss an den Ablauf der 6 Monate nach Lieferung ist ein kostenloser technischer Support nicht mehr im Vertragsangebot enthalten, ab diesem Zeitraum können jedoch Serviceverträge mit WIS vereinbart werden.

 
 
    6. Gefahrübergang/Kosten der Versendung
 
 
    Das Versandrisiko bei Versendung von Datenträgern trägt WIS. Die Kosten der Versendung werden durch den Auftraggeber zzgl. zu dem im Angebot enthaltenen Verkaufspreis getragen, und werden separat berechnet.
 
 
    7. Eigentumsvorbehalt
 
 
    Durch WIS gelieferte Waren bzw. Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von WIS, auch nach Lieferung.
 
 
    8. Zahlungsbedingungen
 
 
    Alle durch WIS genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes im Angebot angegeben ist, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Lieferkosten. Die Endrechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Vor Lieferung ist Webnologic berechtigt, Abschlagsrechnungen im angemessenen Verhältnis zum Gesamtbetrag und zu den jeweiligen Arbeitsfort-schritt zu stellen. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang. Nach Ablauf der vorstehenden Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, von diesem Tage an ist die Forderung mit gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen, im Einzelfall kann WIS höhere Zinsen bei Nachweis entsprechend höherer Zinsschäden verlangen.
 
 
    9. Gewährleistung und Haftung
 
 
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Waren bei Empfang sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber wird Sach- oder Rechtsmängel unmittelbar nach deren Feststellung gegenüber WIS schriftlich (oder per E-Mail) anzeigen. Die Mängel sollen dabei so detailliert wie möglich beschrieben werden. Die vorstehende Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.
 
Zeigt sich ein Mangel später, muss die Anzeige ebenfalls unverzüglich nach Auftreten des Mangels erfolgen.
 
Eine Gewährleistungsverpflichtung von WIS entfällt, wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von WIS ein Programmsystem oder Teile hiervon verändern.
 
Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 
 
    10. Haftungsbegrenzung (ohne Verzug/Unmöglichkeit)
 
 
    a) WIS haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WIS, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet WIS nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit WIS ein Mangel arglistig verschwiegen, bzw. eine Garantie für die Beschaf-fenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
Insgesamt ausgeschlossen ist eine Haftung für durch den Liefergegenstand hervor gerufene Schäden an Rechtsgütern des Auftraggebers, z. B. an anderen Sachen, oder an Rechtsgütern von Dritten. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
b) Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbegrenzung erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Die Regelungen gelten auch für einen eventuellen Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelun-gen nicht verbunden.
 
 
    11. Haftungsbegrenzung bei Verzug
 
 
    Ist WIS gehindert eine Frist einzuhalten, und ist die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt zurückzuführen, z. B. Krieg, Streik oder Aussperrungen, verlängern sich eventuelle Fristen in angemessener Länge. WIS haftet bei Verzögerungen von Leistungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WIS, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistungen wird die Haftung von WIS beschränkt und zwar für Schadenersatz neben der Leistung ab 5 % und für Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, auch sofern WIS eventuell eine Frist zur Leistung gesetzt wurde. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers. Eine Beweislaständerung zum Nachteil des Auftraggebers ist mit dieser Regelung ebenfalls nicht verbunden.
 
 
    12. Haftung bei Unmöglichkeit
 
 
    Bei Unmöglichkeit der Lieferung durch WIS ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wird jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann, beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers wegen Unmög-lichkeit der Lieferungen sind ausgeschlossen. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WIS oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Ände-rung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
 
    13. Rücktrittsrecht des Auftraggebers
 
 
    Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers vom Vertrag besteht nur im Rahmen der gesetzlichen oder innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bestimmungen, sofern WIS eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Liegt eine Pflichtverletzung vor, hat der Käufer sich innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch WIS zu erklären, ob der Rücktritt vom Vertrag vorgenommen wird oder er auf Lieferung besteht.
 
 
    14. Spezielle Vereinbarungen
 
 
   

Ist Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bzw. der Lieferpflichten von WIS die Erstellung von CD- / DVD-Produktionen, ist WIS berechtigt, den Hersteller/das Presswerk für die CD / DVD Erstellung zu bestimmen. Die Beauftragung eines anderen Herstellers/eines anderen Presswerkes durch den Auftraggeber darf nur nach vorheriger Absprache mit WIS erfolgen.
 
Bei Vereinbarungen von CD / DVD Produktionen ist zusätzlich zu den sonstigen Vergütungsvereinbarungen eine Lizenzgebühr in Höhe von 20 % bei CD`s / DVD`s ohne Routingfunktion und in Höhe von 25 % bei CD`s / DVD`s mit Routingfunktion des Nettoendverkaufspreises an WIS zu zahlen, mindestens jedoch 2,00 € pro verkaufter CD / DVD.
 
Über die entsprechenden Lizenzgebühren für die CD / DVD Verkäufe ist durch den Auftraggeber gegenüber WIS kalendervierteljährlich jeweils zum Ende eines Quartals abzurechnen. Die Abrechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Kalenderquartals vorzunehmen, innerhalb weiterer 14 Tage sind die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge an WIS zur Auszahlung zu bringen.
 
Bei berechtigten Zweifeln an der Abrechnung ist WIS berechtigt, die entsprechenden Anga-ben durch einen Wirtschaftsprüfer bei Einsichtnahme in die diesbezüglichen Unterlagen des Auftraggebers zu überprüfen.
 

 
    15. Kommerzielle Nutzung
 
 
    Sollte der Auftraggeber die Lieferungen und Leistungen von WIS darüber hinaus kommerziell nutzen, insbesondere durch Eintragung von Brancheneinträgen in Stadtplänen oder ähnliche Handlungen, sind diese Nutzungen zusätzlich an WIS zu vergüten, als Vergütung wird ein Betrag in Höhe von 20 % des durch die kommerzielle Nutzung erzielten Nettoumsatzes vereinbart.
 
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise entsprechend den vorstehenden Regelungen zu den CD / DVD Verkäufen.
 
 
    16. Verjährungsverkürzung
 
 
    Soweit der Auftraggeber ein Kaufmann oder eine juristische Person ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr. Die Verjährungsfrist gilt darüber hinaus auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen WIS, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist gilt jedoch generell nicht im Falle des Vorsatzes auf Seiten von WIS. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt darüber hinaus auch nicht, wenn WIS einen Mangel arglistig verschwiegen hat, oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Ferner gilt die vorstehende Verjährungsfrist nicht für Schadenersatzansprüche, welche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit besteht, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhaf-ter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit Ablieferung der Ware. Soweit in den vorstehenden Bestimmungen von Schadenersatzansprüchen die Rede ist, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
 
 
    17. Aufrechnungsbeschränkung
 
 
    Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
 
    18. Gerichtsstand
 
 
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen WIS und dem Kunden, insbesondere auch aus den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedin-gungen, ist Koblenz an Rhein und Mosel.
 
 
    19. Salvatorische Klausel
 
 
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, sollen die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht hiervon berührt werden, und fort gelten. Die unwirksame Bestimmung wird sodann durch eine Vereinbarung ersetzt, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien bei Vertragsschluss entspricht.
 
 
     
 
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09.09.2010, 00:20 Uhr Letzte Änderung am 19.03.2007 durch C.S-B Impressum | AGBs  
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